Solidarität in Zeiten der Pandemie

Solidarität in Zeiten der Pandemie

An die Intendant:innen, Dramaturg:innen und Verwaltungsdirektor:innen

Es ist die Zeit der Aufrufe. Dieses Schreiben kommt direkt von euren Theaterautor:innen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es nicht verboten ist, Ausfall-Tantiemen an die Theaterautor:innen zu zahlen, deren Aufführungen während des ersten und zweiten Lockdowns abgesagt werden mussten. Jedes Theater hat es selbst in der Hand, solidarisch mit den Theaterautor:innen umzugehen – Menschen, die zum Großteil als selbstständige Künstler:innen arbeiten.

Theaterautor:innen gehören zu den wenigen am Theater, die wie freie Unternehmer:innen arbeiten. Sie erhalten weder Gage noch Festanstellung und werden ausschließlich über Eintrittsgelder bezahlt – sie tragen also das volle Risiko. Der Lockdown ist für uns ebenso wie für euch „höhere Gewalt“.

Rechnet doch einmal nach, wie viel Tantiemen eine Autorin oder ein Autor für zehn entfallene Aufführungen erhalten hätte – zum Beispiel rund 180 Euro pro Vorstellung an einer kleineren Spielstätte. Das sind 1.800 Euro, mit denen eine Autorin oder ein Autor Miete, Energie oder den KSK-Beitrag für drei Monate hätte bezahlen können.

Beispiele für gelebte Solidarität

Komplette Erstattung für Corona-Ausfälle, Teil-Tantiemen oder ein hartes Nein mit Verweis auf „höhere Gewalt“ – alles ist möglich.

Dass Solidarität möglich ist, zeigen das Schauspiel Frankfurt und das GRIPS Theater in Berlin. Beide zahlen selbstverständlich Ausfall-Tantiemen. Das könnt ihr auch!

Unsere Forderungen

  • Ausfall-Tantiemen für den aktuellen Lockdown-November und alle geplanten Aufführungen, die ausfallen. Das Gleiche gilt für Dezember und die folgenden Monate. Auch für die abgesagten Vorstellungen im März bis Juni 2020 fordern wir rückwirkend Ausfall-Tantiemen.
  • Pauschale Tantiemen bei eingeschränkter Zuschauerzahl: Wir schlagen eine Berechnung auf Basis einer fiktiven Auslastung von 50 % vor.
  • Bundesfonds für Bühnenschriftsteller:innen: Wir unterstützen die Forderung zur Einrichtung eines Fonds, um die gekürzten Tantiemen während behördlich angeordneter Publikumsbeschränkungen aufzustocken – eine Forderung, die wir bereits im September an BKM und Finanzministerium gerichtet haben.
  • Solidarisches Handeln der Theater: Jedes einzelne Theater ist aufgefordert, seine überwiegend staatlich garantierten Mittel auch an Theaterautor:innen auszuzahlen. Der Kulturauftrag der Stadt- und Staatstheater in Pandemiezeiten muss die Unterstützung der mit den Häusern verbundenen Autor:innen einschließen.
  • Neue Stückaufträge – jetzt!: Gerade 2021/2022 brauchen Autor:innen, die ihre Rücklagen aufgebraucht haben, neue Aufträge – als Alternative für ausgefallene Produktionen oder als neue Verabredung für die Zukunft.
  • Arbeit an innovativen Formaten: Die Krise eröffnet Chancen für hybride und digitale Formate. Wir laden ein, diese neuen Formen gemeinsam zu entwickeln.

Unsere Position

Die Gesellschaft befindet sich in einer völlig neuartigen Ausnahmesituation, die dringend vielstimmig reflektiert werden sollte. Der Rückgriff auf den Kanon reicht dafür nur bedingt.

Wir Theaterautor:innen sind Gegenwartsspezialist:innen – nehmt unsere Dienste in Anspruch!


Hinweis

Der Verband der Theaterautor:innen (VTheA) wurde am 2. Oktober 2020 gegründet. Die Satzung ist verabschiedet, ein Vorstand gewählt (Maxi Obexer, Ulrike Syha, Felicia Zeller, Paul Brodowsky und David Gieselmann). Das Eintragungsverfahren beim Berliner Vereinsregister läuft.

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