Förderung des zeitgenössischen Theatertexts und seiner Autor:innen

Der Verband

Der Verband der Theaterautor:innen fördert den zeitgenös¬sischen Theatertext und seine Autor:innen. Er verfolgt das Ziel, den Stellenwert und die Sichtbarkeit des Theatertextes sowohl in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit als auch innerhalb des Theaterbetriebs zu stärken. Unter einem sich stets weiterentwickelnden Autor:innenbegriff versammelt er Theaterautor:innen über alle Form-, Stil-, Gattungs-, Genre- sowie Sprachgrenzen von Theatertexten hinweg. Er vetritt die beruflichen Interessen aller Theaterautor:innen des gesamten deutschsprachigen Raumes.

Seit dem 22. April 2024 ist der Verband der Theaterautor:innen zudem assoziiertes Mitglied im Bundesverband der Freien Darstellenden Künste zur stärkeren Vernetzung innerhalb der freien Szene.

Der Verband der Theaterautor:innen wurde am 02. Oktober 2020 im Berliner GRIPS Theater gegründet.

Die Satzung des Verbandes in der von der Mitgliederversammlung am 19.10.2024 beschlossenen Fassung steht als PDF zum Download bereit.

Gemeinsam die Sichtbarkeit und Interessenvertretung des Theatertextes stärken

Mitglied werden

Beitreten können alle Theaterautor:innen, die sich vom Verband vertreten wissen wollen.

Sie sollten für ein eigenes Werk

  • mindestens eine öffentliche Aufführung unter professionellen Produktionsbedingungen oder an einem professionellen Theater nachweisen können
  • oder mindestens einen Verlagsvertrag oder Produktionsvertrag vorweisen können
  • oder durch Ausbildung, Studium oder Beruf eine professionelle Karriere als Theaterautor:in anstreben.
Optionen für Ihren Antrag auf Mitgliedschaft

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Informationen

Mitgliedsbeiträge

*Den ermäßigten Mitgliedsbeitrag können eingeschriebene Studierende, Rentner:innen und Bürgergeld-Empfänger:innen in Anspruch nehmen. Dazu muss man dem Vorstand einen kurzen formlosen Antrag vorlegen, der ausweist, welcher Ermäßigungsgrund vorliegt. Bei besonderer Härte kann ebenfalls (unabhängig von den drei genannten Kategorien) ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag gewährt werden. Eine dahingehende Begründung muss schriftlich beim Vorstand vorgelegt werden. Der Vorstand entscheidet über den Antrag.
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